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Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - § .1 Geltungsbereich

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Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften


§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt das Statusrecht der Beamtinnen und Beamten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

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