Ratgeber für Frauenbeschäftigte bei der Deutschen Bahn AG

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversor-gung, Beihilfe, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


eBook "FrauenSache im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro

Das eBook Frauen im öffentlichen Dienst ist nicht nur "FrauenSache". Das rund 200-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Hinweise, erläutert Urteile und eignet sich auch als Nachschlagewerk für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Das eBook ist übersichtlich gegliedert und gibt einen umfassenden Überblick über alle Themen, die Frauen besonders betreffen. Insgesamt 130 Stichwörter geben Antworten auf Ihre Fragen. Mit dem Wissen können Sie Nachteile in der beruflichen Entwicklung von Frauen verhindern. Das Buch enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen. Das eBook kann >>>Für nur 7,50 Euro bestellt werden

Wir bieten noch mehr Publilkationen für den öffentichen Dienst, u.a. auch eBook zum Nebentätigkeitsrecht. Bestellungen per Mail oder Fax >>>mehr Bücher eBooks Bestellformular


Hinweise zu Urlaub und Freizeit: www.urlaubsverzeichnis-online.de


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Baden-Württemberg

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PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst oder Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr - auch für Landesbeamte geeignet. Sie können Sie zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Wissenswertes zum Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Frauen im öffentlichen Dienst - Frauen fördern, Chancengleichheit und Gender Mainstreaming 

Seit Jahren arbeiten wir an Konzepten und Strategien, die uns voranbringen in unserem Anliegen, Frauen und Männer beruflich und gesellschaftlich gleichzustellen. Täglich stellen wir uns dabei neuen Herausforderungen. Als gleichstellungspolitisch problematisch sehen beispielsweise viele Deutsche – einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung zufolge – immer noch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie an: Die Sorge, dass man nicht gleichzeitig Kindern und Arbeitgebern gerecht werden kann, sei vor allem bei Müttern groß. Sie sehen sich trotz Arbeitszeitpolitik in einem zeitlichen Dilemma und damit weiterhin vor der grundsätzlichen Entscheidung Kinder oder Beruf und Karriere. Die Vorstellung, Führungspositionen seien gekoppelt an Vollzeit und ständige Verfügbarkeit, ist weit verbreitet – bei Arbeitgebern, aber auch unter den Beschäftigten. Erstaunlicherweise zeigt diese Untersuchung auch auf, dass Väter bis heute in Deutschland nicht als adäquater Ersatz für Mütter gesehen werden. Im internationalen Vergleich trauen wir unseren Männern deutlich weniger zu als etwa Franzosen oder Belgier, beides Länder, in denen arbeitende Mütter viel stärker akzeptiert sind.

Auch eine Untersuchung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellte Deutschland jüngst ein schlechtes Zeugnis aus. Junge Frauen seien demnach besser ausgebildet als ihre männlichen Kollegen, hätten aber auf dem Arbeitsmarkt schlechtere Chancen. Fazit der Studie: Deutschland solle ein hochwertiges Betreuungsangebot für Kinder schaffen, das Ehegatten-Splitting abschaffen – ebenso wie das gerade erst beschlossene Betreuungsgeld. Gemäß dieser Studie sind „Frauen heute in vielen Ländern häufiger berufstätig als noch vor zwanzig Jahren, aber gerade in Deutschland, Österreich und der Schweiz arbeiten sie überproportional oft in Teilzeitanstellung. ... Das hat negative Auswirkungen auf ihr Gehalt und auf ihre Karriere.“ Frauen mit einem mittleren Einkommen verdienen im Schnitt 22 Prozent weniger als Männer, Freiberuflerinnen sogar 63 Prozent weniger – mit entsprechenden Folgen für die Rente. Der sog. Equal Pay Gap bedeutet für Deutschland eine Herausforderung.

Der öffentliche Dienst steht deshalb vor vielschichtigen Aufgabenfeldern: in seiner Vorbildfunktion als Arbeitgeber und als umfassender Dienstleister. Personalpolitisch geht es unter dem „Genderdach“ der Gleichstellung immer auch um die Entwicklung innovativer Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt und Toleranz, ganz im Sinne der Zielgruppen des Antidiskriminierungsgesetzes. Um individuelle Lebens-, Beziehungs- und Familienplanungen zu ermöglichen, bedarf es politischer Rahmenbedingungen und kommunaler Dienstleistungen. Ein zufriedenes, motiviertes Personal, all die Frauen und Männer, die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, sind hierfür wichtige Voraussetzung!

Mit dem vorliegenden Ratgeber soll Ihnen ein hilfreiches Instrument an die Hand gegeben werden.

Ich wünsche Ihnen herzlich eine ertragreiche und vergnügliche Lektüre –

Auszug aus dem Vorwort von "FrauenSache im öffentlichen Dienst"
von Ursula Matschke, Frauenbeauftragte der Stadtverwaltung Stuttgart


 

...aus dem Buch "FrauenSache im öffentlichen Dienst"

Aufgaben von Frauenbeauftragten bzw. Gleichstellungsbeauftragten 

Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte haben die Aufgabe, Strukturen, die Benachteiligungen und Diskriminierung begünstigen, aufzuzeigen und Instrumente zu deren Überwindung zu entwickeln. Dies kann mit Hinweis auf EU-Richtlinien, das GG, auf Gesetzesnormen, Dienstvereinbarungen oder Richtlinien geschehen. Sie haben beratende Funktion in Fragen der Gleichberechtigung sowohl den Mitarbeiterinnen einer Dienststellen, als auch der Behördenleitung gegenüber. Gleichstellungsbeauftragte sollten an allen personellen Angelegenheiten beteiligt sein, um bereits erste Anzeichen von Diskriminierung oder Benachteiligung erkennen zu können. Sie entwickeln in den meisten Fällen einen Frauenförderplan, der innerhalb einer Behörde den Rahmen für die Personalentwicklung darstellen kann.

Wenn es an Ihrer Dienststelle/Behörde eine Gleichstellungsbeauftragte gibt, können Sie sich in allen Fragen, die Ihren Arbeitsplatz betreffen, an sie wenden. Aber auch in persönlichen Angelegenheiten kann Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte - selbst oder mit einer geeigneten Adresse - weiterhelfen. Gleichstellungsbeauftragte sind außerdem meist noch für die gesamte Kommune und die Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots aus Art. 3 GG zuständig und deshalb quasi eine Art „Umschlagplatz“ für Informationen in allen Lebenslagen, die Frauen betreffen. Gleichstellungsbeauftragte, Frauenvertreterinnen oder Frauenbeauftragte, deren Geltungsbereich nur die Behörden erfasst, sind dagegen ausschließlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Behörden zuständig.

Mehr Informationen zu "Frauen im öffentlichen Dienst" finden Sie unter folgenden Websites: 

www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de 

- www.frauenbeauftragte-online.de


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seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie für Landesbeamte. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


UT FS 2013, modifiziert


Red UT 20210331

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