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Familie und Beruf vereinbaren
Eine Konzernbetriebsvereinbarung bei der DB AG soll dafür sorgen, dass sich Familie und Beruf künftig besser vereinbaren lassen. Sie regelt u. a. die Förderung der Teilzeit- und Telearbeit und Vertretungseinsätze während der Freistellung wegen Elternzeit oder Pflege. Die Beschäftigten sollen in der Freistellungsphase besser über neue Technologien sowie Qualifizierungs- und unterstützende Angebote zur Kinderbetreuung und Pflege informiert werden. Der Arbeitsplatz eines Elternteils, das Elternzeit in Anspruch nimmt, wird längstens auf drei Jahre befristet besetzt. So wird sichergestellt, dass die Beschäftigten auf ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren können.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 08/2007
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