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Bundespolizei weiterhin für Bahn zuständig
Der Gewährleistungsanspruch des Staates für öffentliche Sicherheit und Ordnung in Bahnanlagen des Bundes durch die Bundespolizei stehe nicht zur Disposition. Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse als ständige Aufgabe werde weiterhin Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, übertragen. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Die wollte wissen, ob hoheitliche polizeiliche Aufgaben im Bahnbereich auf private Sicherheitsdienste übertragen werden sollen. Seit Dezember 2000 besteht laut Bundesregierung zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Deutsche Bahn AG eine so genannte „Ordnungspartnerschaft“, deren Ziel es sei, die Zusammenarbeit im Interesse der inneren Sicherheit und der Sicherheitsvorsorge der DB AG zu intensivieren. In diesem Rahmen prüfe derzeit eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe, wie die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei durch die DB AG/DB Sicherheit GmbH unterstützt werden kann.
Quelle: Beamten-Magazin 11/2008
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